Patentrecht

Ein Patent ist ein technisches Schutzrecht, mit dem insbesondere Stoffe, Vorrichtungen, Verfahren und Verwendungen geschützt werden können, sofern die drei Voraussetzungen Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit vorliegen.

Eine Erfindung ist neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Zum Stand der Technik gehören alle Informationen, die vor dem Anmeldetag der Erfindung in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit irgendwo auf der Welt zugänglich waren. Hierzu zählen sowohl die Offenbarung in Zeitschriften, Büchern und Druckschriften von Patenten als auch ein mündlicher Vortrag auf einer Tagung oder einem Seminar. Auch Informationen, die der Anmelder selbst veröffentlicht hat, zählen zum Stand der Technik. Demzufolge sollte die Erfindung vor der Anmeldung geheim gehalten werden bzw. mit Dritten eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden.

Die erfinderische Tätigkeit ist gegeben, wenn die Erfindung sich für den Durchschnittsfachmann, der den gesamten Stand der Technik kennt, nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Die erfinderische Tätigkeit ist demnach zu verneinen, wenn der Durchschnittsfachmann ausgehend vom Stand der Technik ohne besonderen Aufwand auf die Lösung der Erfindung kommt.

Die Voraussetzung der gewerblichen Anwendbarkeit liegt vor, wenn die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt und benutzt werden kann.

Die Laufzeit des Patents beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag.

Mein Dienstleistungsangebot

  • Durchführung von Stand-der-Technik-Recherchen in den einschlägigen Recherchedatenbanken
  • Beratung in Bezug auf Fördermöglichkeiten bei Erstanmeldungen von Patenten und auf Anmeldestrategien
  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen in deutscher und englischer Sprache
  • Durchführung von Anmelde- und Prüfungsverfahren von deutschen, europäischen und internationalen Patentanmeldungen
  • Durchführung von Einspruchsverfahren und Einspruchsbeschwerdeverfahren in Bezug auf erteilte Patente vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt und dem Bundespatentgericht
  • Durchführung von Nichtigkeitsverfahren in Bezug auf deutsche und europäische Patente vor dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof
  • Durchführung von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen bei Patentverletzungen
  • Durchführung von einstweiligen Verfügungsverfahren und Patentverletzungsverfahren vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten sowie Mitwirkung vor dem Bundesgerichtshof
  • Verteidigung gegen Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Patentverletzungsverfahren
  • Ausarbeitung und Hinterlegung von Schutzschriften
  • Fristenkontrolle und Erinnerung der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren
  • Überwachung von Schutzrechtsanmeldungen Ihrer Wettbewerber
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Schutzrechtsportfolios
  • Unterstützung beim Aufbau einer Patentabteilung
  • Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfinderrecht

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Patent?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
  • Ist die Durchführung einer Stand der Technik Recherche notwendig?
  • Wie kann ich meine Idee anmelden?
  • Welche Anmeldestrategie ist für mich am besten?
  • Wie läuft das Erteilungsverfahren ab?
  • Wie kann ich meine Idee in anderen Ländern schützen?
  • Welche Kosten fallen für die Ausarbeitung und Einreichung einer Patentanmeldung an?
  • Wird immer ein Patent erteilt?
  • Wie lange ist die maximale Laufzeit eines Patents?
  • Wann und wie kann ich meine Rechte aus dem Patent geltend machen?
  • Kann man gegen ein erteiltes Patent vorgehen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Berechtigungsanfrage und einem Abmahnschreiben?
  • Wie baue ich mir ein Schutzrechtsportfolio auf?