Validitäts- und Verletzungsgutachten

Bevor Sie mit einem neuen Produkt auf den Markt gehen und der Öffentlichkeit vorstellen, ist es ratsam, bestehende Schutzrechte von Wettbewerbern und Dritten zu recherchieren. Durch die Analyse der ermittelten Schutzrechte kann eine Beurteilung und Einschätzung abgegeben werden, ob die Gefahr einer Schutzrechtsverletzung gegeben ist und ob gegebenenfalls Umgehungsmöglichkeiten bestehen.

Sie sind Inhaber eines Schutzrechtes und möchten gegen einen Wettbewerber vorgehen, der ein identisches oder ähnliches Produkt auf den Markt bringt oder gebracht hat? Auch in diesem Fall ist es empfehlenswert, im Vorfeld einer meist kostspieligen und zeitaufwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung zu evaluieren, ob das eigene Schutzrecht rechtsbeständig ist (Validitätsgutachten) und ob die Produkte des Wettbewerbers den Schutzbereich des eigenen Schutzrechtes verletzen (Verletzungsgutachten).

Bei einem Validitätsgutachten wird also die voraussichtliche Bestandskraft des eigenen oder fremden Schutzrechts gegenüber dem bekannten und/oder recherchierten Stand der Technik ermittelt. Ein Verletzungsgutachten liefert eine Einschätzung, ob ein eigenes oder fremdes Produkt den Gegenstand eines Schutzrechtes realisiert.

Mein Dienstleistungsangebot

  • Erstellung von Stand-der-Technik-Recherchen in allen technischen Gebieten
  • Erstellung von Gutachten über die Patenterteilungsaussichten
  • Anfertigen von Verletzungsgutachten
  • Anfertigen von Rechtsbeständigkeitsgutachten
  • Anfertigen von Freedom-To-Operate-Gutachten
  • Bewertung von Schutzrechtsportfolien
  • Ausarbeitung von Umgehungsmöglichkeiten
  • Bewertung von Schutzrechtslücken

Häufig gestellte Fragen

  • Ich habe ein neues Produkt entwickelt. Wie kann ich die Gefahr einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung minimieren?
  • Was ist ein Freedom-To-Operate-Gutachten?
  • Wann ist die Durchführung eines Rechtsbeständigkeitsgutachtens sinnvoll?
  • Welche Schritte sollte man als Schutzrechtsinhaber beachten, wenn ein Wettbewerber ein Konkurrenzprodukt auf den Markt gebracht hat, welches unter den Schutzbereich des eigenen Schutzrechts fallen könnte?
  • Welche Kosten entstehen für die Beauftragung einer Stand-der-Technik-Recherche?