Vertragsrecht

Im Privatrecht bezeichnet ein Vertrag ein Rechtsgeschäft, beispielsweise ein Kaufvertrag, ein Lizenzvertrag, ein Geheimhaltungsvertrag, das durch übereinstimmende Willenserklärung zweier oder mehrerer Personen zustande kommt und das Rechtsverhältnisse begründet, ändert oder aufhebt.

Das Prinzip der Vertragstreue gilt sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht. Der Satz „pacta sunt servanda“ – wörtlich übersetzt: Verträge sind einzuhalten – ist ein wichtiger Grundsatz im Vertragsrecht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind verschiedene Vertragstypen wie beispielsweise der Kaufvertrag, der Werkvertrag, der Mietvertrag, der Darlehnsvertrag, der Gesellschaftsvertrag, speziell geregelt.

Im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes werden insbesondere folgende Verträge häufig verwendet: einfache Lizenzverträge, ausschließliche Lizenzverträge, Geheimhaltungsverpflichtungen, Know-how-Verträge, Gebrauchsmusterlizenzverträge, Zusammenarbeitsverträge, Entwicklungsverträge, Forschungsaufträge, Patentübertragungsverträge, Software-Lizenzverträge, Kaufverträge.

Mein Dienstleistungsangebot

  • Erstellung, Prüfung und Überwachung von Verträgen, insbesondere von Lizenzverträgen, Geheimhaltungsverpflichtungsvereinbarungen, Know-how-Verträgen, Gebrauchsmusterlizenzverträgen, Forschungs- und Entwicklungsverträgen, Patentübertragungsverträgen, Software-Lizenzverträgen, Kaufverträgen
  • Erstellung, Prüfung und Überwachung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Überprüfung von Altverträgen

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem ausschließlichen Lizenzvertrag?
  • Wann sollte man eine Geheimhaltungsverpflichtung vereinbaren?
  • Welche essentiellen Vertragsbestandteile sollte ein Vertrag haben?
  • Der Vertragspartner hält sich nicht an die getroffenen Vereinbarungen. Was kann ich tun?
  • Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?